Welche gewerberechtlichen Bestimmungen sind bei Betriebsschließungen aufgrund von COVID-19 Maßnahmen zu beachten?

21.03.2020

Ob ein Betrieb aufgrund behördlicher Zwangsmaßnahmen („Quarantäne“) geschlossen wird oder „freiwillig“, beispielsweise da es Kunden verboten ist, den Betrieb zu betreten, wird in der Gewerbeordnung (GewO) und im Eisenbahngesetz (EisbG) nicht unterschieden.

Jedenfalls müssen Sie eine (vorübergehende) Stilllegung, Betriebsunterbrechung oder Anlagenkonservierung aus gewerberechtlicher Sicht nicht an die Behörde melden. Sie können aber aufgrund unterschiedlichster Bestimmungen von diversen Maßnahmen bei Wiederinbetriebnahme betroffen sein. Sollte eine Betriebsunterbrechung ununterbrochen und mehr als fünf Jahre dauern, erlischt gem. GewO die Genehmigung der Betriebsanlage.

Im EisbG erlischt die Genehmigung erst mit der behördlich festgestellten Auflassung.

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Zu beachten ist, dass die Fristen für wiederkehrende Prüfungen (z. B. gem. Verordnung für brennbare Flüssigkeiten, Feuerungsanlagenverordnung, Kälteanlagenverordnung, Hebeanlagenverordnung etc. etc.) durch die COVID-19 Maßnahmen grundsätzlich nicht gehemmt werden. Das bedeutet, dass sämtliche wiederkehrenden Prüfungen grundsätzlich auch bei Betriebsstilllegungen weiter durchzuführen sind. Im Einzelfall kann es aber sinnvoll sein, gewisse Anlagen durch technische Maßnahmen außer Betrieb zu nehmen, um dadurch die wiederkehrenden Prüfungen nicht mehr durchführen zu müssen. Allerdings sind in diesem Fall nach Wiederinbetriebnahme teilweise besondere Prüfungen durchzuführen.

Teilweise enthalten Verordnungen bereits Bestimmungen, welche eine gewisse Flexibilität bezüglich der Fristen zur Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen gewähren.

Unsere Kunden, die bereits den TÜV AUSTRIA tami nutzen, werden über diese Bestimmungen online informiert.

Bezüglich vieler wiederkehrender Prüfpflichten (AM-VO, AStV, VEXAT, ESV, GKV etc.) erachtet es das Arbeitsinspektorat als zulässig – wenn beispielsweise ein Betriebsbereich COVID-19-bedingt nicht zugänglich ist – dass diese Prüfungen verschoben werden, solange diese noch im Jahr 2020 erfolgen.

Sollten Sie die Betriebsunterbrechung dazu nutzen, Ihre Betriebsanlage umzugestalten (Maschinen umstellen, neue Maschinen aufstellen, Raumumbauten etc.) oder gar Ihre Produktion umzustellen (Desinfektionsmittel anstelle Parfum herstellen etc.) muss geprüft werden, ob es sich dabei z.B. um einen anzeigepflichtigen Austausch gleichartiger Maschinen etc. oder sogar um eine genehmigungspflichtige Änderung handelt.

Für diesbezügliche Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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Neu sind jedenfalls die Wege, wie sich Spione von heute Zutritt zu ihrem Ziel verschaffen. Sie passieren keine Firewalls mehr, sondern nehmen oft sogar – hochoffiziell in Form neuer Mitarbeiter/innen – die Eingangstüre.

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Kick-off: Cybersecurity-Center an der TU Wien
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Bei der Eröffnungsveranstaltung des fakultätsübergreifenden Zentrums der Technischen Universität Wien am 18.4.2024 kamen Forscher_innen, Praktiker_innen und Entscheidungsträger_innen zusammen, um die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch zu fördern und so den Herausforderungen der Cybersicherheit auf lokaler als auch auf globaler Ebene zu begegnen.

Bei der Podiumsdiskussion betonten die Teilnehmenden – darunter Andreas Köberl (TÜV TRUST IT TÜV AUSTRIA GMBH) – unter anderem die Rolle von Universitäten bei der Kenntnisvermittlung über Cybersicherheit an Industrie und öffentlichen Sektor. Eine interdisziplinäre Strategie soll Verständnis- und Anwendungslücken schließen und die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberbedrohungen stärken.

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Über Menschliche Intelligenz (MI) wird hingegen seltener gesprochen. Anders beim jährlichen Treffpunkt zum Thema Informations- und Datensicherheit sowie Datenschutz in Brunn am Gebirge und online: Denn am 25. April 2024 spricht MI – in Form von ausgewiesenen Expert/innen – über Trends, Entwicklungen und Regulierung von KI. Erfahrungsaustausch, fachliche Weiterbildung sowie aktuelle und zukünftige Themen stehen fix am Programm.

Der Open Innovation Day brachte exklusiv Vertreter wichtiger österreichischer Unternehmen aus Industrie und Infrastruktur, Universitäten, Forschungseinrichtungen sowie Stakeholder des TÜV AUSTRIA auf dem TÜV AUSTRIA Campus zusammen. Auf dem Event wurden Einblicke in "The Possibilist Mindset" von Franz Kühmayer präsentiert, welches die transformative Kraft des positiven Leadership betonte und seine zentrale Bedeutung für Innovation und erfolgreiche Zukunftsstrategien hervorhob. Ein Workshop erkundete Wege, um Jobbilder an die schnelllebige Arbeitswelt anzupassen und eine inspirierende, zukunftsfähige Arbeitsumgebung aktiv zu gestalten. Ein weiterer interaktiver Workshop widmete sich der Frage, wie man sich Herausforderungen aus Forschung, Entwicklung und Innovation stellen und Potenziale entfesseln kann. Zudem erhielten die Teilnehmer Einblicke in die Innovationslandschaft des TÜV AUSTRIA, darunter Themen wie Künstliche Intelligenz, Industrie 5.0 und Nachhaltigkeit.

Innovation und Zukunftsstrategien

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Organisation, offene Kultur, durchdachte Strategie

Der Open Innovation Day brachte exklusiv Vertreter wichtiger österreichischer Unternehmen aus Industrie und Infrastruktur, Universitäten, Forschungseinrichtungen sowie Stakeholder des TÜV AUSTRIA auf dem TÜV AUSTRIA Campus zusammen.

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TÜV AUSTRIA #WiPreis 2023 – Die Short-List steht fest
Neun Projekte in drei Kategorien sind im Rennen um den diesjährigen TÜV AUSTRIA Wissenschaftspreis.

114 Bewerbungen sind für die zwölfte Auflage des TÜV AUSTRIA Wissenschaftspreises eingegangen. Jetzt liegt eine erste Entscheidung vor.

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Nationale Ausschreibung der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH | Foto (c) ÖBB/Wegscheider

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